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Sachverständigenanhörung zu Vergütungssystemen von Finanzdienstleistern im Finanzausschuss - Stellungnahme des iff: Erfolgsprovisionen auch für Misserfolg? Provisionskonto gefordert.

Am 9. Juni 2010 fand eine Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses zum Thema Erfolgsprovisionen statt. Prof. Reifner, Direktor des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff), nahm dazu mündlich Stellung. Die hier bereitgestellte schriftliche Stellungnahme wurde zusammen mit der Betriebswirtin, Frau Prof.in Matija Maier-Fiedrich, Forschungsdirektorin am iff, erarbeitet, die eine Umfrage unter Protfoliomanagern ausgewertet hat.

Das Papier bemängelt im Einklang mit dem Bundesrat, dass der Gesetzentwurf sich auf die Selbstschädigung von Finanzinstituten durch überhöhte langfristige Risikoübernahme für kurzfristige Gewinnziele beschränkt. Er trage, wie die Erwiderung der Regierung zugäbe, nicht zum für die Krise erheblich bedeutenderen Anleger- und Verbraucherschutz bei. Die Einbeziehung der Kundenbelange sollte demgegenüber zugleich mit einer Erweiterung des Adressatenkreises auf alle provisionsgesteuerten Vertriebspersonen einhergehen, weil hier das größte Risikopotenzial liege.

Die Stellungnahme enthält auch einen eigenen Vorschlag zur Form der Vergütung. Danach sollte für jeden Mitarbeiter ein Provisions- bzw,. Begünstigungskonto geführt werden, in dem der verdiente Anteil am Erfolg in der Art der Zertifikate auf den realen Wert dieses Produktes bezogen werden. Jeweils am Ende des fünften Jahres nach Eintritt des Erfolgs wird dieser auf dem Konto entsprechend dessen Entwicklung neu bewertet. Ergibt sich daraus, dass der Wert erheblich gesunken ist, so erhält das Finanzinstitut einen Rückerstattungsanspruch nach Bereicherungsgesichtspunkten. Die Erlöse sind in einen Entschädigungsfonds für Verbraucher abzuführen.

Anbei der Link zur schriftlichen Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" (BT-Drucks 17/1291, 17/1457) im Rahmen der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Finanzen am 9. Juni 2010 von Prof. Dr. jur. Udo Reifner und Prof. Dr. rer. pol Matija Mayer-Fiedrich - institut für finanzdienstleistungen e.V. Hamburg


ID: 45636
Author(s): UR
Publication date: Wed., 09/06/10
   
 
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